Freiwillige Sicherung

Neben den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen existiert ein System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen, das bereits vor der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung geschaffen wurde.

Die freiwilligen Sicherungseinrichtungen werden von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch eine Umlage ihrer Mitgliedsinstitute finanziert.

Viele Institute in Deutschland gehören sowohl der gesetzlichen Einlagensicherung als auch der jeweiligen freiwilligen Einlagensicherung an. Einleger sollten sich stets darüber vergewissern, in welchen Sicherungseinrichtungen ihre Bank Mitglied ist und in welchem Umfang ihre Einlagen geschützt werden. In welcher Höhe ihre Einlagen geschützt sind, erfahren Sie hier.

Die Haftung des jeweiligen Einlagensicherungsfonds ist subsidiär zu der Haftung der gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dies hat praktische Gründe. Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der Einlagensicherungsfonds eine Versicherung. Es fiele unter anderem Versicherungssteuer an und das Verfahren würde nicht nur komplizierter, sondern auch teurer.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sind zahlreiche private Banken auch freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der einen höheren Schutzumfang bietet. Während die Sicherungssysteme der Sparkassen und Kreditgenossenschaften das Ziel der Institutssicherung verfolgen, sichert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.  V. als freiwillige Sicherungseinrichtung direkt die Einlagen der Gläubiger. Da private Banken anders als öffentliche Banken und Genossenschaftsbanken untereinander im Wettbewerb stehen, besteht die Aufgabe des Einlagensicherungsfonds nicht darin, Banken zu sanieren, sondern die Bankkunden vor Insolvenznachteilen zu schützen.

Der Einlagensicherungsfonds trägt über die unmittelbare Sicherung der Einlagen hinaus wesentlich zur Erhaltung und Stärkung einer vielfältigen und ausgeglichenen Wettbewerbsstruktur in der deutschen Kreditwirtschaft bei. Er stellt so zugleich einen wichtigen gesamtwirtschaftlichen Stabilisierungsfaktor dar. Der für die Funktion der Marktwirtschaft notwendige Ausleseprozess bleibt dennoch voll erhalten. Der Einlagensicherungsfonds schützt die Kunden einer Bank, nicht aber deren Eigentümer, die nach wie vor das volle Unternehmerrisiko tragen. 

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.

Neben der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH besteht für Kreditinstitute in öffentlich-rechtlicher Rechtsform auf freiwilliger Basis der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.  V. Nähere Informationen zum Umfang des Einlagenschutzes und die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Einlagensicherungsfonds sowie eine Liste der dem Einlagensicherungsfonds angehörenden Institute finden sich unter www.voeb-es.de.

Cookie Einstellungen