Entschädigungsverfahren

Angemeldete Ansprüche, die auf die Entschädigung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gerichtet sind, hat das Sicherungssystem unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem es die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen.

Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei dem jeweiligen Sicherungssystem anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Entschädigungsanspruch in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden.

Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruches gehen die Ansprüche gegen das Institut auf das Sicherungssystem über. Die von dem Sicherungssystem nicht geschützten Einlagen können im Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

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