Sicherungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken

Um den Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) gerecht zu werden, wurde vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken im Jahre 2015 die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) gegründet. Die BVR-ISG ist in ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannt und erfüllt den gesetzlichen Auftrag, im Falle einer Bankinsolvenz die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) vorzunehmen. Darüber hinaus ist sie gesetzlich berechtigt, Maßnahmen zur Abwendung einer Bestandsgefährdung, also zur Verhinderung einer Insolvenz, vorzunehmen. Parallel zur BVR-ISG besteht auch weiterhin die Sicherungseinrichtung des BVR.

Seit Bestehen der genossenschaftlichen Institutssicherung:

  • hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
  • hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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