Einlagensicherungsfonds deutscher Banken

Über die gesetzliche Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH hinaus sind zahlreiche private Banken auch freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), der einen deutlich höheren Schutzumfang bietet.

Der Einlagensicherungsfonds besteht seit 1976 und wird durch regelmäßige Zahlungen der teilnehmenden Banken gespeist. Zudem besteht eine Nachschusspflicht für die Mitglieder. Hinter dem Fonds steht nahezu die gesamte private Kreditwirtschaft in Deutschland. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden zu 100 % entschädigt.

Eine Liste der am Einlagensicherungsfonds mitwirkenden Banken finden Sie hier.

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