Abfrageergebnis
                
            
            
                
                    Für das angefragte Institut
                    AKBANK AG 
                    ergab die Abfrage folgendes Ergebnis:
                
            
            
                
                    
                    
                        
                        
                            
                                
                                    
                                    
                                        
                                            Das Institut ist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
                                            geschützt.
                                            Der Schutz dieser gesetzlichen Einlagensicherung beträgt pro Einleger und
                                            Kreditinstitut
                                            bis zu
                                        
                                        100.000 €.
                                        
                                            In besonderen Fällen sind bis zu 500.000 € geschützt.
                                            Mehr dazu hier.
                                        
                                     
                                 
                            
                        
                         
                    
                
                    
                        
                            
                            
                                
                                    
                                        Das Institut ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken.
                                        Der Schutzumfang Ihrer Einlage - inklusive des gesetzlichen Schutzes -
                                        beträgt
                                    
                                    mindestens 438.000 €
                                    
                                        Der genaue Schutzumfang errechnet sich aus
                                        8,75% der Eigenmittel
                                        der Bank im Sinne von Art. 72 CRR. Das Minimum an Eigenmitteln in
                                        Deutschland beträgt 5 Millionen €.
                                        Somit ist der Mindestschutz 438.000 € pro Einleger und Kreditinstitut.
                                        Den exakten Schutzumfang Ihres Kreditinstituts können Sie
                                        hier
                                        abfragen.
                                    
                                
                             
                         
                    
                
                
                    
                        
                            
                                Im Entschädigungsfall erhalten Einleger ihre geschützten Einlagen innerhalb von
                                sieben Werktagen zurück.