Abfrageergebnis
Für das angefragte Institut
GEFA BANK GmbH
ergab die Abfrage folgendes Ergebnis:
Das Institut ist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
geschützt.
Der Schutz dieser gesetzlichen Einlagensicherung beträgt pro Einleger und
Kreditinstitut
bis zu
100.000 €.
In besonderen Fällen sind bis zu 500.000 € geschützt.
Mehr dazu hier.
Das Institut ist zusätzlich Mitglied im
Einlagensicherungsfonds der privaten Banken.
Der Schutzumfang liegt dadurch höher als der gesetzliche. Den genauen
Schutzumfang Ihres
Kreditinstituts können Sie
hier
abfragen.
Im Entschädigungsfall erhalten Einleger ihre geschützten Einlagen innerhalb von
sieben Werktagen zurück.