Einlagensicherung in der EU und weltweit
Gesetzlicher Einlagenschutz bei grenzüberschreitend tätigen Banken
Tätigkeit von ausländischen Kreditinstituten in Deutschland
Bei einem selbstständigen deutschen Tochterunternehmen einer ausländischen Bank handelt es sich um eine Bank, die nach deutschem Recht gegründet wurde und komplett deutschem Aufsichtsrecht unterliegt. Die Bank ist daher auch Pflichtmitglied bei einer deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung.
In der Bundesrepublik tätige Zweigstellen europäischer Kreditinstitute oder solcher des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind grundsätzlich über die Einlagensicherung des jeweiligen Herkunftslandes abgesichert. Diese Staaten haben im Rahmen der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften die europarechtlichen Vorschriften umgesetzt und bereits zur Jahrtausendwende gesetzliche Entschädigungssysteme geschaffen. Die die europäische Einlagensicherung reformierende Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Richtlinie) war von allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen umzusetzen und zielt auf einen noch umfassenderen Einlegerschutz und eine maximale Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung ab. Diese Staaten haben – wie die Bundesrepublik – die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umgesetzt und gesetzliche Entschädigungseinrichtungen geschaffen, die einen vergleichbaren Schutz anbieten.
Im Falle des Eintritts eines Entschädigungsfalles bei unselbstständigen Zweigstellen von Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, wird die Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als zentrale Kooperationseinlagensicherung namens und auf entsprechende Anweisung des Einlagensicherungssystems des Herkunftslandes durchgeführt.
Unselbstständige Niederlassungen von Kreditinstituten aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR sind Mitglieder der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Gründet ein ausländisches Institut eine Tochtergesellschaft in Deutschland, so gehört diese ebenfalls der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung an.
Darüber hinaus wirken viele ausländische Banken am freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken mit.
Tätigkeit von deutschen Kreditinstituten im Ausland
Unselbstständige Zweigstellen von deutschen Kreditinstituten, die das Bankgeschäft in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR betreiben, sind durch die deutsche Einlagensicherung geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit der Bankkunde hat.
Im Falle des Eintritts eines Entschädigungsfalles bei einer solchen unselbstständigen Zweigstelle wird die Entschädigung durch das nationale Einlagensicherungssystem namens und auf entsprechende Anweisung des deutschen Einlagensicherungssystems durchgeführt.
Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert seit dem 1. Januar 2023 keine Einlagen von Kunden deutscher Mitgliedsbanken im Ausland (Einlagen gebucht bei ausländischer Zweigniederlassung oder Zweigstelle).
Zusammenarbeit der Einlagensicherungssysteme auf europäischer und internationaler Ebene
Europäisches Forum der Einlagensicherer (EFDI, European Forum of Deposit Insurers)
Das Europäische Forum der Einlagensicherer (EFDI) ist eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit dem Ziel der Förderung der europäischen Zusammenarbeit und des Austauschs über regulatorische Fragestellungen in den Bereichen Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und Krisenbewältigung.
Internationale Vereinigung der Einlagensicherung (IADI, International Association of Deposit Insurers)
Die Internationale Vereinigung der Einlagensicherungssysteme (IADI) wurde am 6. Mai 2002 als eine gemeinnützige Organisation schweizerischen Rechts gegründet. Die Vereinigung ist eine selbstständige juristische Person mit Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, Schweiz.
Die Vision von IADI ist, die Expertise über Einlagensicherung mit der Welt zu teilen. Durch Leitlinien und internationale Zusammenarbeit soll die Effizienz der Einlagensicherung verbessert werden.
Die IADI möchte zur Stabilität des Finanzsystems beitragen, indem internationale Zusammenarbeit im Bereich der Einlagensicherung gefördert, Beratung bei der Gründung neuer und der Weiterentwicklung bestehender Einlagensicherungssysteme gegeben sowie breit angelegte internationale Kontakte zwischen Einlagensicherungen und anderen interessierten Parteien unterstützt werden.