Überblick über die Anlegerentschädigung

Sollte ein Institut nicht mehr in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, sind die Erfüllungsansprüche der Kunden in bestimmtem Umfang durch die Anlegerentschädigung abgesichert.

Anleger, die in Europa Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nehmen, sind seit 1997 durch die Richtlinie über die Entschädigung der Anleger (Richtlinie 97/9/EG) geschützt. Diese Richtlinie gewährleistet eine Entschädigung in Fällen, in denen ein Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, Gelder zurückzuzahlen oder Finanzinstrumente zurückzugeben, die es für Rechnung eines Kunden hält. Hiermit ist ein europaweit einheitliches System für die Entschädigung von Anlegern geschaffen worden.

Mit dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) – vormals Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) – ist die Richtlinie 97/9/EG in der Bundesrepublik Deutschland 1998 umgesetzt worden. Das Gesetz gewährt Anlegern einen auf EU-Ebene harmonisierten Mindestschutz und dient der Stabilisierung des Banken- und Finanzdienstleistungssektors. 

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