Informationsbogen für den Einleger

Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren. Dazu versenden die Banken an ihre Kunden einmal jährlich den Informationsbogen für den Einleger. Wichtig zu wissen: Grund für die Zusendung ist nicht etwa eine Änderung des Schutzniveaus oder eine Schieflage der Bank.
 
Die Kundenmitteilung enthält vielmehr grundsätzliche Informationen über das für die Bank zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems.
 
Das für die privaten Banken zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie schützt pro Kunde je Bank bis zu 100.000 Euro, in Ausnahmenfällen bis zu 500.000 Euro. Darüber hinaus können die Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sein. Dieser schützt Kunden bis zu einer Höhe von 15% der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 750.000 Euro pro Kunde. In den meisten Fällen liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher.

Wichtiger Hinweis

Der Informationsbogen bedeutet nicht, dass sich am Schutzumfang Ihrer Bank etwas geändert hat. Es handelt sich lediglich um eine gesetzlich vorgeschriebene Information. Sie brauchen aufgrund dieser Information nicht aktiv werden. Das im Informationsbogen genannte Einlagensicherungssystem ist nur im Entschädigungsfall und nur für die Durchführung der Entschädigung der Kunden zuständig. In diesem Fall würden Sie direkt durch das Einlagensicherungssystem angeschrieben.

Das Einlagensicherungssystem kann Ihnen keine Auskünfte über ihre Bank geben. Wenn Sie Fragen zur Kontoführung haben oder eine Auskunft suchen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank. So sparen Sie Porto und Zeit. Das betrifft zum Beispiel Kündigungen oder Kontoeröffnungsanträge. Die Einlagensicherungssysteme sind nicht befugt Schreiben für die Bank entgegenzunehmen und leiten diese auch nicht an die Bank weiter.
 
Mehr Informationen zum Thema Einlagensicherung finden Sie auf dieser Webseite, der des Einlagensicherungsfonds und der der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.

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