Überblick über die Institutssicherung

Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen verfügen über ein institutsbezogenes Sicherungssystem, das nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannt ist. Die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken haben eine den gesetzlichen Vorgaben des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) entsprechende Entschädigungseinrichtung – die BVR-ISG – als institutssicherndes System der Genossenschaftsbanken gegründet. Die BVR-ISG ist als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannt. Aufgabe dieser Einrichtungen ist, die ihnen angeschlossenen Institute vor Insolvenz und Liquidation zu bewahren.

Konkret bedeutet das, dass die Sparkassen, öffentlichen Banken und die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken jeweils gemeinschaftlich haften, wenn eine der Mitgliedsbanken in eine Schieflage geraten sollte (sogenannte Institutssicherung). Dann springen verschiedene Sicherungsfonds ein, stellen finanzielle Mittel für die Stützung bereit und verhindern so die drohende Insolvenz des Kreditinstituts. Kunden von Instituten, die einer institutssichernden Einrichtung angehören, werden also mittelbar vor dem Verlust ihrer Einlagen geschützt.

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