Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung. Auf diese Weise werden die gesamten Geschäftsbeziehungen zu den Kunden umfassend geschützt.

Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde,

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar zu einer Insolvenz gekommen.

Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 €. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen:

  • den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Diese Sicherungseinrichtungen sind zu einem Sicherungssystem zusammengeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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