Gesetzliche Sicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut überhaupt zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird.
 

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Einlagensicherung in Deutschland ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Mit dem EinSiG wird die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme – Neufassung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 173 vom 12. Juni 2014) – umgesetzt. Das EinSiG hat mit Wirkung zum 3. Juli 2015 das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842) abgelöst.
 

Historie

Rechtliche Grundlagen zur Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme und der Anlegerentschädigung auf europäischer Ebene waren ursprünglich die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme und über die Systeme für die Entschädigung der Anleger. Diese Richtlinien führten in den Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an nationale Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme ein. Die Vorgaben der Richtlinien wurden im Jahre 1998 in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) umgesetzt. Alle Banken sind seither verpflichtet, ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung abzusichern.

Seit dem 3. Juli 2015 wurde das System der gesetzlichen Einlagensicherung aus dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in ein eigenständiges Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) überführt. Damit wurden die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das seitdem auf die Belange der Anlegerentschädigung beschränkt ist, blieb als Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) erhalten.
 

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

Die Aufgabe der gesetzlichen Sicherungseinrichtung für Kreditinstitute wurde durch die Bundesrepublik Deutschland der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) übertragen, die Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im gesetzlich vorgesehenen Umfang schützt. Die EdB ist eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.

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